Vorabentscheidungsverfahren und Vielsprachigkeit: Gästeführer zu Besuch beim EuGH

Mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verbindet man vielleicht Themen wie die deutsche Pkw-Maut, Upload-Filter oder die polnische Justizreform. Dabei sind dies nur drei prominente Beispiele für über 1.000 Rechtssachen, die das höchste rechtsprechende Organ der Europäischen Union im vergangenen Jahr erledigt hat: Tendenz steigend… 

Um mehr zu erfahren, besuchten 27 Mitglieder des VGT im Januar den EuGH. Sie informierten sich über Aufbau und Arbeitsweise dieses Unionsorgans, über Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren und über die Auswirkungen des Brexit auf die europäische Rechtsprechung. Ein Höhepunkt des Besuchs war die Führung durch das beeindruckende Gebäude und die Besichtigung eines Sitzungssaals.

Besonderen Eindruck hinterließ der Vortrag über die weltweit einmalige Sprachenregelung des EuGH: Da jede der 24 Amtssprachen eines Mitgliedslands Verfahrenssprache sein kann, ergeben sich 552 mögliche Sprachkombinationen, um die Rechtssprechung in allen Amtssprachen zu verbreiten. Der hauseigene Sprachendienst stellt ca. 40 % der Mitarbeitenden am EuGH und übersetzt jährlich über 1.200.000 Seiten. Diese Vielsprachigkeit – seit den Gründungstagen so angelegt und gewollt – ist ein sichtbares Zeichen der europäischen Integration und „leuchtendes Beispiel für angewandte Sprachenvielfalt“ (FAZ).

Die Reihe der Exkursionen ins benachbarte Ausland soll 2020 weiter fortgesetzt werden.

Foto: Götz O. A. Feige