Jede geprüfte aktive Gästeführerin bzw. jeder geprüfte aktive Gästeführer aus der Region Trier kann ordentliches Mitglied in unserem Verein werden. Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden.
Hauptziele unseres Vereins sind die Förderung des Kontaktes und des Meinungsaustausches untereinander, die Vertretung der Gästeführer gegenüber den örtlichen und regionalen Tourismuseinrichtungen sowie Veranstaltung von Fortbildungsmaßnahmen, um das berufliche Niveau der Mitglieder zu halten.
Mit dem Beitritt zum VGT ist automatisch die Mitgliedschaft im Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) verbunden. Neben vielen wichtigen beruflichen Informationen beinhaltet diese Mitgliedschaft eine Haftpflichtversicherung für Schadensfälle, die speziell im Rahmen einer Tätigkeit als Gästeführer auftreten können. Über den Bundesverband besteht außerdem die Möglichkeit, eine 24-Stunden-Unfallversicherung und eine höhere Vermögensschadensversicherung zu günstigen Konditionen abzuschließen. Über die Versicherungsbedingungen informiert die Homepage des BVGD www.bvgd.org .
Unser Jahresbeitrag in Höhe von z. Z. 44,– EUR wird zu Jahresanfang per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Von diesem Beitrag gehen 27,- EUR an den BVGD, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben im Rahmen der Lobbyarbeit für seine Mitglieder erfüllen kann.
Einen geldwerten Vorteil bietet der Mitgliedsausweis des BVGD, der, gemeinsam mit der dazugehörigen Kulturkarte vorgelegt, zu freiem bzw. reduziertem Eintritt in ca. 400 Museen in Deutschland und europaweit berechtigt. Dieser Ausweis kann auch als Namensschild verwendet werden.
Wir organisieren regelmäßig Vorträge und Exkursionen für unsere Mitglieder. Zur Vertiefung der Kontakte zu KollegInnen in anderen Städten und Regionen unternehmen wir jährlich zu Saisonende eine Wochenendfahrt in eine andere Stadt/Region und besuchen dort den örtlichen BVGD-Mitgliedsverein.
Anlässlich des Weltgästeführertages, der jedes Jahr an einem Februarwochenende stattfindet, bieten wir kostenfreie Stadtführungen und Spezialführungen zum jeweiligen Motto an, welches im Voraus auf der jährlichen Hauptversammlung des BVGD festgelegt wird.
Zur Jahreshauptversammlung des BVGD entsenden wir Delegierte unseres Vereins, um mit unseren Stimmrechten Einfluss auf die Entwicklung unseres Berufsbildes auf Bundesebene nehmen zu können.
In unserem Verein ist auch Fördermitgliedschaft möglich. Sollten Sie selbst nicht Gästeführer sein, möchten aber gerne unsere Arbeit finanziell unterstützen, senden wir Ihnen auf Anfrage entsprechendes Informationsmaterial zu.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft? Dann senden Sie uns bitte die untenstehende Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu. Gemäß unserer Satzung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes.